Nachlasspflegschaften

Kinder.

Ist z. B. ein rechtlich Betreuter gestorben und sind die Erben unbekannt, oder ist ungewiss, ob sie die Erbschaft annehmen, oder besteht sonst ein Bedürfnis für die Sicherung des Nachlasses, hat das Nachlassgericht durch z. B. einen Rechtspfleger anzuordnen und einen Nachlasspfleger zu bestellen (§§ 1960, 1961 BGB).

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